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Mit ADHS-Medikamenten ins Ausland reisen

Viele Stimulanzien fallen unter das Betäubungsmittelrecht. Mit der richtigen Bescheinigung ist die Reise trotzdem kein Problem – hier steht, was du besorgen musst.

Dr. Mara Vogt · 5. Juli 2026 · 6 Min.

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude da – und dann die Frage: Darf ich meine Tabletten eigentlich mitnehmen? Bei ADHS-Medikamenten ist das eine berechtigte Frage. Wer die Antworten vorher kennt, spart sich Stress am Flughafen und reist entspannt. Wie du deinen Tag generell besser planbar machst, liest du in unserem Artikel über Zeitblindheit im Alltag.

Warum diese Medikamente eine Sonderrolle haben

Häufig verordnete Wirkstoffe wie Methylphenidat oder Lisdexamfetamin gelten rechtlich als Betäubungsmittel. Für die Mitnahme über Grenzen gelten deshalb besondere Regeln, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übersichtlich erklärt. Grundsätzlich darfst du eine Menge für den persönlichen Bedarf von bis zu 30 Tagen mitführen – aber eben nur mit dem passenden Nachweis.

Innerhalb des Schengen-Raums

Reist du in ein Land des Schengener Abkommens, brauchst du eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Deine Ärztin füllt sie für jedes Medikament einzeln aus, und sie muss vor der Reise von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Die Bescheinigung gilt für maximal 30 Tage – plane die Beglaubigung also rechtzeitig ein und nicht erst am Tag vor dem Abflug.

Außerhalb des Schengen-Raums

Für Reisen in andere Länder gibt es keine einheitliche Regelung. Die Bundesopiumstelle empfiehlt hier, nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB) zu verfahren: eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Wirkstoff, Einzel- und Tagesdosis sowie Reisedauer. Weil manche Länder Stimulanzien streng regeln oder ganz verbieten, klärst du die Einfuhrbestimmungen am besten vorab bei der Botschaft deines Reiselandes ab.

Praxis-Tipp
Transportiere Medikamente im Handgepäck, in der Originalverpackung und zusammen mit den Bescheinigungen. So bleibst du auch bei einer Kontrolle ruhig – und ein verlorener Koffer kostet dich nicht deine Tagesdosis.

Bei der Rückreise

Kommst du aus einem Nicht-EU-Land zurück, gelten die Hinweise des Zolls zu Arznei- und Betäubungsmitteln. Dieselbe Bescheinigung, die du für die Hinreise nutzt, hilft dir in der Regel auch auf dem Rückweg.

Vier Wochen vor Abflug
Reiseland prüfen: Schengen oder nicht?
Bescheinigung von der Ärztin ausfüllen lassen
Beglaubigung bei der Landesgesundheitsbehörde einholen
Genug Vorrat für die gesamte Reise besorgen

Ein letzter Gedanke: Zeitverschiebung bringt den Einnahmerhythmus durcheinander. Sprich mit deiner Ärztin, wie du die Dosis über den Reisetag verteilst – und gönn deinem Schlaf besondere Aufmerksamkeit. Mehr dazu in unserem Beitrag Endlich zur Ruhe kommen. Grundlegende Infos zu Diagnose und Behandlung findest du außerdem beim Infoportal des zentralen adhs-netz.

Häufige Fragen

Darf ich ADHS-Medikamente mit ins Ausland nehmen?

Ja, in einer dem Reisezeitraum angemessenen Menge für bis zu 30 Tage – mit der passenden ärztlichen Bescheinigung.

Welche Bescheinigung brauche ich im Schengen-Raum?

Eine von der Ärztin ausgefüllte und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

Medizinisch geprüft von Dr. Mara Vogt · Stand: Juli 2026

Dr. Mara Vogt

Psychologin mit Schwerpunkt ADHS im Erwachsenenalter. Schreibt für Klarkopf über Alltag, Struktur und Selbstfürsorge.

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Rechtliche Vorgaben können sich ändern – prüfe vor der Reise immer die aktuellen Angaben der verlinkten Behörden.

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